OB Starke: „Es konnte finanzieller Schaden von der Stadt abgewendet werden“

OB Starke: „Es konnte finanzieller Schaden von der Stadt abgewendet werden“
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Regierung von Oberfranken bestätigt Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters

Die Regierung von Oberfranken hat Oberbürgermeister Andreas Starke in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Oberbürgermeister Andreas Starke begrüßte die positive Entscheidung ausdrücklich, weil es damit gelungen sei, „den eindeutig falschen Beschluss“ aus dem Feriensenat zu korrigieren. Mit einer denkbar knappen Mehrheit (7:6) hatte der Feriensenat am 25. August 2016 einen Planungsstopp für den Umbau des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes (KWEA) zum Bürgerrathaus verhängt. Starke, der daraufhin den Beschluss nach Art. 59 Abs. 2 GO beanstandet und dessen Vollzug ausgesetzt sowie die Rechtaufsichtsbehörde eingeschaltet hatte, sagte: „Mit der Aufhebung des Beschlusses konnten finanzieller Schaden von der Stadt abgewendete werden.“ Er rief dazu auf, „nun das Sommertheater zu beenden“.

Der aufgehobene Beschluss hätte unter anderem den Verlust von rund 2,6 Millionen Euro Fördermittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) bedeutet. „Diese großzügige und zweckgebundene Förderung ist ein wesentlicher finanzieller Baustein für dieses Projekt. Diese einmalige Chance darf nicht verspielt werden“, so Starke. Außerdem stünden Schadensersatzansprüche des bereits beauftragten Architekturbüros im Raum.

Vor allem die „Dringlichkeit“ des Antrags sieht die Regierung von Oberfranken hier nicht gegeben, „da ein Zuwarten bis zur nächsten Vollsitzung des Stadtrates am 28.09.2016 ohne Nachteile für die Stadt möglich gewesen wäre. (…) Im Hinblick auf die Planungsaufträge wird ausgeführt, dass bereits Honoraransprüche entstanden seien. D.h., deren Entstehen hätte durch einen entsprechenden Beschluss ohnehin nicht mehr verhindert werden können. Eine mögliche Einsparung von Honorarforderungen durch einen kurzfristigen Planungsstopp ist nicht dargelegt. Vielmehr sind Schadensersatzforderungen durch das beauftragte Architekturbüro bei einer außerordentlichen Vertragsauflösung nicht ausgeschlossen. (…)“

Als Gesamtergebnis ist daher nach Auffassung der Regierung „festzuhalten, dass der Beschluss zur Aufnahme des Dringlichkeitsantrages in die Tagesordnung den rechtlichen Anforderungen nicht genügt, da die Voraussetzungen für die Aufnahme mangels objektiv vorliegender Dringlichkeit nicht gegeben waren. Der in der Sache gefasste Beschluss zum Planungsstopp ist unwirksam, da die Aufnahme in die Tagesordnung nicht hätte erfolgen dürfen und deshalb ein Ladungsmangel vorliegt. Die Beanstandung der Beschlüsse und die Aussetzung des Vollzugs gem. Art. 59 Abs. 2 GO sind daher zu Recht erfolgt.“

Der Oberbürgermeister erinnerte die Antragsteller außerdem daran, dass der Stadtrat im Finanzsenat am 26. Januar 2016, in der Vollsitzung am 27. Januar 2016 sowie im Bau- und Werksenat am 08. Juni 2016, die Sanierung des Kreiswehrersatzamtes einstimmig beschlossen hat und der Auftrag an das, seither tätige, Architekturbüro ebenso einstimmig erteilt worden ist. „Für den plötzlichen Sinneswandel einzelner Stadträte gab es weder einen Grund, noch einen konkreten Anlass“, so Starke. Der Oberbürgermeister hatte in der Feriensenatssitzung ausdrücklich angeboten, die Angelegenheit „in Ruhe und mit Sorgfalt im Fachsenat zu behandeln. Leider ist man dieser Empfehlung nicht gefolgt und hat das Angebot einfach abgelehnt.“ Mit der Entscheidung der Regierung von Oberfranken können die Planungen, wie vom Stadtrat vor der Sommerpause einstimmig beschlossen, nun fortgesetzt werden. Der Antrag im Feriensenat wird nun regulär nach § 29 der Geschäftsordnung im Bamberger Stadtrat behandelt.

Text & Foto: Medieninformation Pressestelle Stadt Bamberg