Alkohol zum Mitnehmen ab Samstag wieder erlaubt

Alkohol zum Mitnehmen ab Samstag wieder erlaubt
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Verbot läuft aus – Verlängerung bei Bedarf möglich

Ein Bierchen zum Mitnehmen – der Verkauf und Genuss von alkoholischen Getränken „to go“ war in der Bamberger Innenstadt in den vergangenen drei Wochen verboten. Das Verbot endet in der Nacht zum Samstag – kann aber bei Bedarf jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden.

Alkohol zum Mitnehmen - Mit Bierkrug an der Regnitz

Mit einem Bier „to go“ durch die Altstadt schlendern, auf der Unteren Brücke oder direkt an der Regnitz sitzen – für die vergangenen drei Wochen war das in Bamberg verboten. Ab Samstag ist es zwar wieder erlaubt, dennoch wird in Zeiten von Corona an die Vernunft der Bevölkerung appelliert.

Den Feierabend mit einem Bier auf der Bamberger Unteren Brücke ausklingen lassen oder vor dem Schlenkerla in der Sandstraße ein Rauchbier im Stehen genießen – vor allem in Corona-Zeiten waren der Straßenausschank und der Genuss von Alkohol im Freien aufgrund bestehender Beschränkungen der Gastronomie besonders beliebt. In Bamberg führte das zu großen Menschenansammlungen im Sandgebiet der Altstadt und auf der Unteren Brücke. Zu den Verstößen gegen Hygiene- und Abstandsregelungen und das dadurch entstehende hohe Infektionsrisiko kamen Ruhestörungen und die gestiegene Verunreinigung durch Müll in der Innenstadt. Die Stadt sah dringenden Handlungsbedarf und verhängte ab Freitag, 4. Juli 2020, ein Verbot des Verkaufs und der Abgabe von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen in Teilen der Bamberger Innenstadt an Freitagen, Samstagen und Tagen vor einem Feiertag ab 20 Uhr.

Bier „to go“ wieder erlaubt

Diese Regelung endet nun um Mitternacht. Gaststätten und Geschäfte im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung (Sandgebiet, Untere Brücke, Obere Brücke, Obstmarkt, Gabelmann) dürfen dann ab Samstag wieder Drinks „to go“ anbieten und verkaufen. Laut der Bamberger Polizei und aus Sicht der Stadtverwaltung war das kurzfristige Verbot „eine sehr erfolgreiche Maßnahme, um die Problematik der massenhaften Menschenansammlungen an den Wochenenden zu entschärfen“, so Steffen Schützwohl, Pressesprecher der Stadt Bamberg.

Wiederaufnahme des Verbots möglich

An den nächsten Wochenenden werde nun beobachtet und kritisch überprüft, ob sich die Besucher des Sandgebietes auch ohne ein solches, stark eingreifendes Verbot an die geltenden Corona-Regeln zur weiteren Eindämmung der Pandemie halten. „Sollte dies nicht der Fall sein“, betont Schützwohl, „würde die Verfügung wieder in Kraft gesetzt“. Am kommenden Montag, den 27. Juli 2020 ist überdies ein Gespräch mit den betroffenen Gastronomen, der Polizei und Vertretern der Stadtverwaltung angesetzt, um eine Bilanz der vergangenen Wochen zu ziehen, sowie dann auf das aktuell bevorstehende Wochenende zurückzublicken.