Trauerfeiern wieder möglich

Trauerfeiern wieder möglich
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Friedhofsamt weist auf neue Regelungen ab 11. Mai hin

Ab dem 11. Mai können wieder Trauerfeiern auf dem Bamberger Hauptfriedhof stattfinden. Darauf weist das städtische Garten- und Friedhofsamt hin. Dabei sind jedoch weiterhin verschiedene Verhaltensregeln zwingend einzuhalten.

An einer Trauerfeier dürfen nur die engsten Familienangehörigen, höchstens 10 bis 15 Personen, teilnehmen. Diese müssen zudem einen Abstand von 1,50 Meter zueinander wahren. Das bedeutet, dass aus baulicher Sicht derzeit nur die Große Aussegnungshalle für Trauerfeiern zur Verfügung stehen kann.

Bei den Trauerfeiern müssen alle teilnehmenden Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zur weiteren Vorbeugung von Infektionen steht am Eingang der Aussegnungshalle ein Spender mit Desinfektionsmittel für die Trauergäste bereit.

Im Vorhof der Großen Aussegnungshalle wurde ein Teil als Wartebereich für die anschließende Trauerfeier abgetrennt. Auch hier müssen die gültigen Abstandsregeln beachten werden.

Die Türen der Großen Aussegnungshalle müssen während der Trauerfeier geöffnet sein. Um neugierige Blicke zu vermeiden, wird der Durchgang am Glockenturm für die Dauer des Trauerfeiern gesperrt. Ein entsprechendes Hinweisschild für die Besucherinnen und Besucher des Hauptfriedhofes wird auf laufende Trauerfeiern hinweisen.

Die Terminvereinbarung von Trauerfeiern ist ab sofort für die Zeit ab dem 11. Mai 2020 über die jeweiligen Bestattungsinstitute wieder möglich. Diese wurden gesondert per E-Mail hiervon in Kenntnis gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt werden zwei Termine für etwaige Erdbestattungen frei gehalten. Die beiden Termine um 13.45 Uhr und um 14.30 Uhr können für Urnenaussegnungsfeierlichkeiten gebucht werden. Da das Kolumbarium derzeit (noch) nicht für Trauerfeiern zu Verfügung steht, können Termine für Trauerfeiern nur in der Großen Halle stattfinden.

Text: Medieninformation Pressestelle Stadt Bamberg
Foto: Garten- und Friedhofsamt Bamberg