Welterbe schützen…ganz besonders an Silvester

Welterbe schützen…ganz besonders an Silvester
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Abbrennverbote für Feuerwerke am Domplatz, auf der Altenburg und am Michaelsberg / Zugänge zum Michaelsberg gesperrt

Vor wenigen Tagen jährte sich die Ernennung der Bamberger Altstadt zum UNESCO-Welterbe der Menschheit zum 25. Mal. Zum verantwortungsvollen Umgang mit diesem Erbe gehört es auch, speziell in der Silvesternacht, das unter Schutz gestellte Kulturgut nicht leichtfertig zu gefährden. Deshalb weist die Stadt Bamberg wie in jedem Jahr nachdrücklich darauf hin, dass auf dem Domplatz, auf dem Michaelsberg und auf der Altenburg ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gilt.

Hier und auch in unmittelbarer Nähe anderer Kirchen sind weder Raketen noch Böller erlaubt. Solche Feuerwerkskörper, besonders wenn sie von minderer Qualität sind, erhöhen das Risiko erheblich, dass der historische Gebäudebestand in Brand geraten könnte. Generell ist im gesamten Altstadtbereich besondere Zurückhaltung und Vorsicht geboten.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Bürgerspitalstiftung die Zugänge zum Michaelsberg in der Silvesternacht für die Öffentlichkeit sperren. Zutritt haben lediglich Besucher der dort ansässigen Gastronomie, des Theaters, des Museums und des Seniorenheims. Die Stiftung und die Stadt Bamberg bitten um Verständnis für diese Maßnahme, durch die in den vergangenen Jahren größere Schäden verhindert werden konnte.

Die Polizei wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt entsprechende Kontrollen durchführen.

Auch Hausbesitzer können übrigens einen Beitrag zur Gefahrenminderung leisten, indem sie z.B. alle Gebäudeöffnungen gut verschließen, mögliches Brandgut (etwa dürres Laub in Dachrinnen) reduzieren oder entfernen und regelmäßig kontrollieren.

Böller nur am 31.12. und 01.01. erlaubt

Das Ordnungsamt weist ferner darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke) nur in der Zeit vom 29.12. – 31.12.2018 und nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen. Raketen und Kracher dürfen nur in der Zeit vom 31.12.2018 bis zum 01.01.2019 abgebrannt werden. Minderjährigen Personen ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerken gänzlich verboten.

Text: Medieninformation Pressestelle Stadt Bamberg
Foto: Markus Raupach