Heckenrückschnitt im Einklang mit dem Naturschutz

Das Roden von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzbeständen ist zum Schutz heimischer Vögel vom 1. März bis zum 30. September untersagt Im Blick auf die jährliche Vogelbrut ab dem 1. März weist das Landratsamt Bamberg auf die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Fauna hin. Hecken und Feldgehölze sind laut Artikel 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes geschützte […]