Änderungen bei der Annahme von Bauschutt an den Wertstoffhöfen ab April 2021

Änderungen bei der Annahme von Bauschutt an den Wertstoffhöfen ab April 2021
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Geringere Abgabemenge – Sammlung künftig in zwei unterschiedlichen Qualitäten

Aufgrund diverser Probleme im Zusammenhang mit der Sammlung von Bauschutt auf den Wertstoffhöfen, hat der Umweltausschuss des Landkreises Bamberg verschiedene Änderungen ab 1. April 2021 beschlossen.

Annahmemenge reduziert sich

Um die neue maximale Bauschutt-Abgabemenge von 250 l zu veranschaulichen, wurden alle Wertstoffhöfe mit entsprechend großen Holzkisten ausgestattet. Darüber hinaus gehende Mengen werden nicht mehr angenommen.

Statt bisher 500 l (0,5 m³) beträgt die maximal mögliche Anlieferungsmenge an Bauschutt künftig noch 250 l (0,25 m³). Durch die Reduzierung soll erreicht werden, dass tatsächlich nur noch Bauschutt aus kleineren Reparatur- bzw. Umbaumaßnahmen zu den Wertstoffhöfen gebracht wird. Größere Mengen aus dem Gewerbe oder dem privaten Bereich müssen über entsprechende Unternehmen entsorgt werden. Deren Kontaktdaten sind bei der Abfallberatung des Landkreises erhältlich.

Die künftige Höchstabgabemenge ist auf jeden Fall einzuhalten und wird vor Ort kontrolliert. Bauschuttmengen, die die Grenze von 250 l übersteigen, müssen vom Anlieferer ohne Ausnahme wieder mitgenommen werden. In vielen anderen umliegenden Landkreisen wird Bauschutt an den Wertstoffhöfen entweder gar nicht oder nur gegen ein entsprechendes Entgelt angenommen. Damit wird deutlich, dass der Landkreis Bamberg trotz der künftigen Reduzierung immer noch eine vergleichsweise kundenfreundliche Regelung anbietet.

Aufgrund der bislang großzügigen Abgabemöglichkeit und den damit verbundenen stark gestiegenen jährlichen Bauschuttmengen gibt es schon seit längerer Zeit verschiedene Probleme an den Wertstoffhöfen, z. B.:

  • Bürger kommen regelmäßig über einen längeren Zeitraum, um insgesamt große Mengen Bauschutt aus Umbaumaßnahmen abzugeben und damit auf Kosten aller Gebührenzahler zu entsorgen. Beobachtungen haben gezeigt, dass teilweise am gleichen Tag verschiedene Wertstoffhöfe angefahren werden, um die eigentliche Abgaberegelung zu „umgehen“. Dies ist jedoch nicht zulässig.
  • Es wird versucht, mehrfach am Tag Bauschutt am gleichen Wertstoffhof abzugeben, mit der Begründung, dass an diesem Tag ein Fahrzeug oder ein Anhänger zur Verfügung steht.
  • Gewerbebetriebe nutzen die Anliefermöglichkeit regelmäßig zur Entsorgung von größeren Bauschuttmengen und damit in einem Maße, das nicht im Verhältnis zu deren Abfallentsorgungsgebühren steht.
  • Durch die Anlieferungen von größeren Bauschuttmengen kommt es immer wieder zu Staus auf dem Gelände der Einrichtungen, weil einzelne Kunden lange Zeit damit beschäftigt sind, Bauschutt von Anhängern in den Container zu schaufeln.

Sammlung künftig in zwei unterschiedlichen Qualitäten

Eine weitere Neuerung wird sein, dass der abzugebende Bauschutt künftig in zwei verschiedene Qualitäten, die in getrennten Containern angenommen werden, unterteilt wird. Dies ist erforderlich, um die Verwertungs- und Wiederverwendungsmöglichkeiten des gesammelten Bauschutts zu verbessern. Folgende Differenzierung wird es geben:

Bauschutt der Kategorie I (gut verwertbarer Bauschutt), z.B. Beton, Ziegel, Mauersteine, Natursteine, …
Bauschutt der Kategorie II (nicht verwertbarer Bauschutt), z.B. Fliesen, Sanitärkeramik, Geschirr, Putz, …

Die genaue Zuordnung erfolgt vor Ort, die Bauschuttcontainer sind entsprechend beschildert. Wie bisher sind auch weiterhin nachfolgend aufgeführte Stoffe von der Annahme als Bauschutt ausgeschlossen:

  • Porenbetonsteine *
  • Schlacke *
  • Platten oder Gegenstände aus Asbestzement *
  • Gipskartonplatten, Gipsputz *
  • Heraklit- bzw. Faserplatten *
  • Steine mit Rußanhaftungen oder „Schwarzanstrichen“ (z. B. Kaminsteine) *
  • verunreinigter Bauschutt z. B. durch Kabelreste, Kunststoffe, Holz, Silikon
  • Boden / Erde

Die mit * gekennzeichneten Materialien können über die Deponie Gosberg
(Tel. 09191 / 86-3710) oder – bei Kleinmengen – gegen Gebühr an 7 der 11 Wertstoffhöfe (nicht in Viereth, Hallstadt, Oberhaid und Stegaurach) abgegeben werden. Nähere Informationen dazu sind bei der Abfallberatung erhältlich.

Der Fachbereich Abfallwirtschaft bittet die neuen Regelungen unbedingt zu beachten, damit auch in Zukunft eine Annahme von Bauschutt ohne Zusatzkosten an den Wertstoffhöfen möglich ist. Bei allen Fragen zur Abfallwirtschaft steht die Abfallberatung unter den Telefonnummern 0951/85-706 oder -708 sowie via Mail unter abfallberatung@lra-ba.bayern.de gerne zur Verfügung.

Text und Fotos: Pressestelle Landratsamt Bamberg.