Beschwerde der Stadt Bamberg beim VGH hat Erfolg:

Allgemeinverfügung zum To-go-Alkohol-Verkauf gilt wieder für alle gastronomischen Einrichtungen Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth aufgehoben. Die städtische Allgemeinverfügung gilt damit wieder für alle gastronomischen Einrichtungen. Zudem wurde die Rechtsauffassung der Stadt Bamberg vollumfänglich bestätigt. „Gut, dass unsere Strategie, dem Schutz der Bevölkerung absoluten Vorrang einzuräumen, nun auch juristisch […]