Asbestzementplatten dürfen nicht wiederverwendet werden

Geldstrafe droht bei weiterer Nutzung Bereits mehrfach wurde auf das Wiederverwendungsverbot von Welldachplatten (sog. „Eternitplatten“), hingewiesen. Das heißt, dass asbesthaltige Stoffe weder verkauft, verschenkt noch wiederverwendet werden dürfen. Das Wiederverwendungsverbot gilt auch im privaten Bereich. Auch das Ablagern auf dem eigenen oder fremden Grundstück ist verboten. Der Fachbereich „Staatliches Abfallrecht“ macht in diesem Zusammenhang ausdrücklich […]

Asbestzementplatten dürfen nicht wiederverwendet werden

Gesundheitsgefährdung bei unsachgemäßer Demontage – Geldstrafe droht bei weiterer Nutzung Welldachplatten (sog. „Eternitplatten“), die bis Anfang der 1990er Jahre hergestellt worden sind, gehören zu den am häufigsten mit Asbest belasteten Baustoffen. 1993 wurde die Herstellung und Verwendung aufgrund der krebserregenden Eigenschaften von Asbest verboten. Vielen ist jedoch nicht bekannt, dass asbesthaltige Stoffe heutzutage weder verkauft, verschenkt […]