Entlastung für Bauherren, Anreiz für Sozialwohnungsbau

Entlastung für Bauherren,  Anreiz für Sozialwohnungsbau
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Die neue Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg tritt in Kraft

Der Bau- und Werksenat des Bamberg Stadtrates hat am 17. September 2025 eine neue Stellplatzsatzung beschlossen, die am 30. September 2025 in Kraft tritt.

Hintergrund sind Änderungen der Bayerischen Bauordnung durch das Erste Modernisierungsgesetz Bayern, welche die bislang geltende Bamberger Stellplatzsatzung zum 30. September von Gesetzes wegen außer Kraft treten lassen. Der Beschluss des Stadtrats stellt sicher, dass in der Stadt Bamberg Bauherren ohne zeitliche Unterbrechung weiterhin verpflichtet sind, für ihre Bauvorhaben Stellplätze für Kraftfahrzeuge herzustellen.

In vielen Bereichen, insbesondere im Sozialwohnungsbau, werden durch die neue Satzung zukünftig deutlich weniger Stellplätze erforderlich sein als bisher. Das entlastet Bauherren und soll für mehr Wohnraum in Bamberg sorgen. Darüber hinaus beinhaltet die neue Stellplatzsatzung zahlreiche Präzisierungen, die mehr Klarheit und Transparenz schaffen.

Zudem wird in der Satzung auch die Pflicht zur Herstellung von Fahrradabstellplätzen geregelt, wobei hier die bisherigen Bestimmungen im Wesentlichen unverändert bleiben.

Was ändert sich mit der neuen Stellplatzsatzung?

Für genehmigte Bestandsbauten ändert sich erst einmal nichts.

Bei (Neu-)Errichtungen, Änderungen und Nutzungsänderungen ändert sich der Verfahrensgang als solcher ebenfalls nicht. In vielen Bereichen, insbesondere im Sozialwohnungsbau, werden aber zukünftig deutlich weniger Stellplätze erforderlich sein als bisher.

Beispiel: In der bisherigen Satzung ist festgelegt:

für alle freistehende Einfamilienhäuser und für Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen über 90 m² Wfl. zwei Kfz-Stellplätze je Wohnung.

für Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen bis einschließlich 90 m² Wfl. einen Stellplatz je Wohnung.

Nach dem zukünftigen Recht gilt:

für jedwede Gebäude mit Wohnungen grundsätzlich zwei Stellplätze je Wohnung,

bei Mietwohnungen, für die keine Bindung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz besteht und die höchstens 90 m² Wohnfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung aufweisen, ein Stellplatz je Wohnung.

bei Mietwohnungen, für die eine Bindung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz besteht, 0,5 Stellplätze je Wohnung.

Die weitere Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Wohngebäuden entfällt damit zukünftig.

Für geförderten Wohnraum gibt es dagegen einen „Mengenrabatt“. Das entlastet Bauherren zusätzlich und sollte idealerweise für mehr Wohnraum in Bamberg sorgen.

Die Ablösung erfolgt zukünftig über Fixbeträge, auch das erleichtert die Anwendung und schafft mehr Klarheit. Am Fahrradabstellplatznachweis wird im Kern festgehalten.

Die neue Stellplatzsatzung ist ein „Quantensprung“ in Sachen Vereinfachung, Klarheit und Förderung des Wohnungsbaus in Bamberg.

Wo gibt es weitere Informationen?

Auskünfte zur neuen Stellplatzsatzung erteilt die Bauberatung im Bauordnungsamt der Stadt Bamberg:

Kontakt:

Tel. 0951 87-1761, Mail: bauberatung@stadt.bamberg.de

Eine Rechtsberatung ist dabei nicht möglich.

Die Satzung im Wortlaut: https://www.stadt.bamberg.de/media/custom/3481_7923_1.PDF?1758784983

Text: Medieninformation der Stadt Bamberg
Foto: Frank Märzke