VHS: 2G im Bereich Gesundheit und Führungen in Innenräumen

VHS: 2G im Bereich Gesundheit und Führungen in Innenräumen
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Mit Umschalten der Corona-Krankenhaus-Ampel auf Rot müssen laut Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung alle Teilnehmenden von Gesundheitsbildungskursen der VHS Bamberg Stadt den 2G-Nachweis – geimpft oder genesen – erbringen.

Die 2G-Regel gilt außerdem für Führungen in Innenräumen. Für den übrigen Kursbetrieb in Präsenz gilt weiterhin die 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet.

Aktuelle Informationen hierzu und zu den Programmangeboten gibt es auf www.vhs-bamberg.de.

Text und Foto: Medieninformation Volkshochschule Bamberg Stadt