Bürgerschaftliche Hilfe kann belohnt werden

Bürgerschaftliche Hilfe kann belohnt werden
Nachrichten

Anmeldung als Einzelperson nach § 82 Abs. 4 Satz 2 AVSG in der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken

Senioren mit Hilfebedarf stehen oft vor den Fragen: „Wer nimmt sich Zeit für einen Spaziergang mit mir? Wer unterstützt mich im Haushalt, z. B. beim Putzen, Waschen oder Einkaufen? Wer begleitet mich zu Arzt oder Behörden?“ Die Angehörigen sind zum Teil berufstätig oder leben nicht vor Ort, ambulante Pflegedienste und andere Dienstleister haben nicht immer genügend Kapazitäten frei, so dass bürgerschaftliche Hilfe Gold wert ist.

Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Alltag

Die Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken hat es sich zur Aufgabe gemacht, Angebote zur Unterstützung im Alltag auszubauen bzw. Kontakte bestehender Angebote an pflegebedürftige Menschen zu vermitteln. Verschiedene Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden von Wohlfahrtsverbänden, Nachbarschaftshilfen, Vereinen und anderen Trägern mit umfassend geschulten ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen erbracht. Seit 1.1.2021 hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ein zusätzliches niedrigschwelliges Angebot im Bereich der Angebote zur Unterstützung im Alltag erwachsen lassen, die sogenannte „Einzelperson nach § 82 Abs. 4 Satz 2 AVSG“. Bürger/innen, die sich gerne sozial engagieren, können als Einzelperson hilfebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 durch Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Dienste unterstützen. Als Anerkennung für ihre Hilfe erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, die über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- €, den jede/r Pflegebedürftige erhält, sowie über die Pflegesachleistung mit den Pflegekassen abgerechnet werden kann. Dafür notwendig ist eine Registrierung bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken. Die Erfassung der Registrierungsdaten erfolgt über ein Formular, das bei der Fachstelle angefordert werden kann, oder online über www.demenz-pflege-oberfranken.de.

Anmeldevoraussetzungen für die ehrenamtliche Einzelperson

Als Einzelhelfer tätig werden kann jede private Person ab dem 16. Lebensjahr. Ausgeschlossen sind Verwandte bis zum 2. Grad. Eine einmalige Schulung von acht Unterrichtseinheiten zur Vermittlung von Basiswissen ist Voraussetzung für die Abrechnung mit der Pflegekasse. Hiervon ausgenommen sind Personen mit bestimmten Ausbildungen, etwa im Pflegebereich.

Schulungstermine

Jüngst fand die erste Online-Schulung der Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken statt. Die Teilnehmenden wurden in drei vorgegebenen Modulen (Betreuung Pflegebedürftiger, Kommunikation, Unterstützung bei der Haushaltsführung) geschult. Die motivierten Teilnehmerinnen können nun wissensgestärkt ihren Nachbarn, Freunden und Bekannten Unterstützungsleistungen zukommen lassen. Gleichzeitig gewinnen Menschen mit Hilfebedarf ein Stück mehr Lebensqualität und die Möglichkeit, länger in der eigenen Häuslichkeit zu verbleiben. Am 9.2.2021 von 9 bis16 Uhr findet die nächste Schulung statt. Interessierte melden sich bitte telefonisch unter 0951 / 700 36 0 82 oder per Mail unter info@demenz-pflege-oberfranken.de.

Text: Pressemitteilung Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken
Foto: pexels.com