Silvester „fällt aus“

Silvester „fällt aus“
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Im Lockdown ist Pyrotechnik im öffentlichen Raum verboten / Ausgangssperre ab 21 Uhr auch an Weihnachten

Spätestens mit der Verkündung des „harten Lockdowns“ ab dem 16. Dezember ist klar: Silvester(feiern) fällt dieses Jahr aus. Zum Jahreswechsel gelten zum einen weiterhin die strengen Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich maximal fünf Personen (ab 14 Jahren) aus höchstens zwei Haushalten treffen. Wer Familie oder Freunde zum Jahreswechsel besucht, muss aufgrund der Ausgangssperre (zwischen 21 Uhr und 5 Uhr) bis mindestens 5 Uhr morgens bleiben.

Auch das Hinausgehen auf die Straße um Mitternacht, um mit Freunden und Nachbarn auf das neue Jahr anzustoßen und Silvesterraketen abzufeuern, ist daher zu diesem Jahreswechsel nicht möglich. Das Verlassen der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Grundstücks ist nach 21 Uhr untersagt. Wer es trotzdem tut, riskiert ein saftiges Bußgeld (500 Euro). Außerdem gilt rund um die Uhr ein Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr gänzlich verboten. Keine gute Idee ist es aber auch, Vorräte vom letzten Jahr von seinem eigenen Garten oder Grundstück aus abzufeuern, gerade vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.


Info – Was gilt?

Weihnachten (24., 25. und 26.12.)

  • Treffen sind mit höchstens 4 über den eigenen Haushalt hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreises möglich (plus Kinder unter 14 Jahren)
  • Alternativ: Treffen von höchstens 5 Personen aus 2 Haushalten.
  • Ausgangssperre 21 Uhr bis 5 Uhr, Gäste müssen also bis 21 Uhr wieder zuhause sein oder übernachten bis mindestens 5 Uhr. Dies gilt auch für Gottesdienstbesucher. Die Gottesdiensttermine müssen daher so beginnen, dass alle Teilnehmenden ausreichend Zeit haben, nach Hause zu kommen.

Silvester (31.12. auf 01.01.)

  • Treffen dürfen sich maximal 5 Personen (ab 14 Jahren) aus maximal 2 Haushalten.
  • Ausgangssperre 21 Uhr bis 5 Uhr, Gäste müssen also bis 21 Uhr wieder zuhause sein oder übernachten bis mindestens 5 Uhr.
  • Kein Silvesterfeuerwerk auf öffentlichem Grund erlaubt.

Bußgeld bei Verstößen: 500 Euro

Text: Medieninformation Pressestelle Stadt Bamberg
Foto: Markus Raupach