3G-Regelung für Zutritt im Landratsamt

3G-Regelung für Zutritt im Landratsamt
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Um den Dienstbetrieb sicherzustellen, gilt für den Zutritt in der Kreisverwaltungsbehörde ab Montag, 10. Januar, die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet). Die entsprechenden Nachweise mit Personalausweis oder Reisepass werden am Haupteingang des Landratsamtes beziehungsweise am Eingang zum Gesundheitsamt (Postgebäude) überprüft.

Schnelltests sind 24 Stunden, PCR-Tests 48 Stunden ab Probeentnahme gültig. Schülerinnen und Schüler, die an ihrer Schule regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Nachweis. Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gilt die 3G-Regelung nicht.

Text & Foto: Pressemitteilung Pressestelle Landratsamt Bamberg