Juristische Klarheit bei der Neuordnung des ERTL-Zentrums geschaffen

Juristische Klarheit bei der Neuordnung des ERTL-Zentrums geschaffen
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Stadt Bamberg siegt auch vor dem Bundesverwaltungsgericht – Starke bietet Dialog an

Der bereits seit 2017 laufende Handelsstreit zwischen der Stadt Bamberg und seinem Nachbarn, der Stadt Hallstadt, rund um die Erweiterung des ERTL-Zentrums und die Ansiedlung des Sportladens Decathlon hat nun offiziell ein Ende gefunden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Hallstadter Beschwerde nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) abgelehnt und folgt damit der Argumentation der Stadtverwaltung aus Bamberg.

Die Details dieses Streits sind kompliziert, unter dem Strich hat die Stadt Bamberg den Hallstadter Bebauungsplan „Neuordnung ERTL-Zentrum“ aufgrund der fehlenden berücksichtigungswürdigen Interessen der Nachbarkommune im Hinblick auf die Bamberger Einzelhändler angeklagt. Den Bamberger Verantwortlichen ist es ein Dorn im Auge, dass am Laubanger ein großes Einkaufszentrum inklusive Sportartikelriese entsteht, das vermutlich große Kaufkraft aus der Innenstadt abzieht. Das gesprochene Urteil hat nun – sowohl auf Landes-, als auch auf Bundesebene – Bambergs Auffassung bestätigt, was wiederum dazu führt, dass der angegriffene Bebauungsplan unwirksam ist. Trotz des juristischen Erfolgs setzt die Stadt Bamberg weiterhin „auf gute nachbarschaftliche Beziehungen zu Hallstadt und bietet den Dialog ausdrücklich an“, so Oberbürgermeister Andreas Starke.

Sieg in allen Instanzen

Bereits vergangenen Jahr wurde im Richterspruch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) als höchstes Verwaltungsgericht im Freistaat festgestellt, dass der beanstandete Hallstadter Bebauungsplan zum ERTL-Zentrum nicht mit den Zielen der Landesplanung vereinbar ist. Der Stadt Hallstadt wird vor allem vorgeworfen, die Kaufkraftabflüsse für den Bamberger Handel nicht ordnungsgemäß ermittelt und in die Planungserwägungen eingebracht zu haben. Um diesem Faktor gerecht zu werden, wurde von der Stadt Bamberg ein unabhängiges und umfangreiches Gutachten vorgelegt. Der BayVGH erkannte dieses Schriftstück zweifelsfrei an und legte es daher seiner Entscheidung zugrunde. Das Urteil gibt Bambergs Stadtverwaltung auch dahingehend Recht, dass sich die Stadt Hallstadt bei der nun anstehenden neuen Planung des betreffenden Gebiets im Laubanger mit der „Besonderen Arbeitsgemeinschaft Bamberg – Bischberg – Hallstadt – Hirschaid“ gemeinsam an einen Tisch setzen muss. Sollte das nicht passieren, steht eine Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots im Raum, was erneut einen fehlerhaften Bebauungsplan zur Folge hätte. In Person von OB Andreas Starke zeigt sich die Stadt gesprächsbereit. „Wir wollen eine Konfliktlösung und keine Konfrontation“, so das Bamberger Stadtoberhaupt.

In seiner Urteilsbestätigung schloss sich das Bundesverwaltungsgericht nun auch der Argumentation der Stadt Bamberg und dem daraus resultierenden Urteil des BayVGH an und schmetterte Hallstadts Beschwerde „klipp und klar“ ab. Als Grund nannten die Richter das Versäumnis der Hallstadter, sich mit dem Gutachten der Stadt Bamberg bereits im Verfahren vor dem BayVGH nicht intensiv auseinandergesetzt zu haben. Mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung fehlt dem neugeordneten ERTL-Zentrum das Planungsrecht. Dies gilt auch für verschiedene Baugenehmigungen: Gegen bereits genehmigte Nutzungsänderungen im dortigen Fachmarktzentrum hat die Stadt Bamberg Klage eingereicht. In der Erklärung der Stadt Bamberg heißt es, dass diese Baugenehmigungen angesichts der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keinen Bestand haben können.

Bamberg will in der AG beraten, Hallstadt sieht keinen Handlungsbedarf

Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Bamberg – Bischberg – Hallstadt – Hirschaid ist es nun das Bamberger Ziel, über die weitere Vorgehensweis zu beraten, da ja jetzt für juristische Klarheit gesorgt sei. Weiterhin gelte es, die Innenstädte zu schützen und „den Dialog innerhalb der kommunalen Familie zu verbessern“, so der Bamberger Oberbürgermeister.

Hallstadts Bürgermeister Thomas Söder dagegen sieht nach dem Urteil keinen Handlungsbedarf. Der CSU-Politiker begründet seine Haltung damit, dass das Einkaufszentrum samt Sportladen Bestandschutz genieße und nennt Bambergs Erfolg einen „Pyrrhussieg“.

Foto: Frank Märzke