Anpassung der Gebühren zu Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Entwässerung

Anpassung der Gebühren zu Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Entwässerung
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Investitionen in Erneuerung und Modernisierung erfordern eine gemäßigte Erhöhung

Die Gebühren in der Straßenreinigung, der Abfallentsorgung sowie in der Entwässerung wurden letztmalig im Jahr 2014 für den Zeitraum 2015 bis 2018 kalkuliert. Um für die kommenden Jahre eine ausreichende Planungssicherheit für Bürger und Unternehmen sowie für den Entsorgungs- und Baubetrieb (EBB) selbst zu gewährleisten und Gebührenschwankungen auszugleichen, wurde eine neuerliche Kalkulation vorgenommen. In Folge der Berechnungen sind maßvolle Gebührenanpassungen erforderlich, die der Stadtrat in der Sitzung am 28.11.2018 beschloss.

Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte für den 4-Jahres-Zeitraum 2019 bis 2022. Aufgrund der zu erwartenden Steigerungsraten bei den allgemeinen Sach-, Material- und Personalkosten, insbesondere tarifliche Lohnsteigerungen, sowie der Fortsetzung der Erneuerung des Fuhrparks ist daher eine Gebührenkorrektur notwendig. Weiterhin sind in den Kalkulationen der Abfallbeseitigungsgebühr der Aufwand für die Müllverbrennung und Kompostierung sowie bei den Entwässerungsgebühren die Klärschlammbehandlung und die Instandhaltung technischer Anlagen berücksichtigt.

Das Ergebnis zeigt, dass die Straßenreinigungsgebühren aktuell nicht kostendeckend sind. Mit der Anschaffung neuer Fahrzeugmodelle mit Motoren der jeweils aktuellsten Umweltschutznormen im Bereich der Straßenreinigung und Abbfallbeseitigung wird auch die Umweltbelastung deutlich verringert sowie die Arbeitssituation der Mitarbeiter enorm verbessert. Ähnliche Situation zeigt sich auch in der Abfallwirtschaft. Nachdem die Gebühren nun acht Jahre konstant gehalten werden konnten, ist eine Gebührenanpassung notwendig. Die Gebühren liegen hier im Schnitt aber immer noch unter den Gebühren der Jahre 2004-2010. Und auch in der Entwässerung machen hohe Investitionen in das Kanalnetz aufgrund der laufenden und anstehenden Baumaßnahmen (v.a. Konversion) eine Anpassung der Brauchwassergebühr notwendig. Auch die Niederschlagswassergebühr muss auf ein kostendeckendes Niveau angepasst werden.

Insgesamt steigt die Gebührenhöhe für alle drei Leistungen für die Bürger moderat. Abhängig von der individuellen Wohnsituation ändern sich die gesamten Aufwendungen für die Straßenreinigung, die Müllabfuhr und die Entwässerung im Schnitt in den nächsten vier Jahren um 2,9 bis 3,4 Prozent pro Jahr. Musterberechnungen ergeben in Abhängigkeit von der jeweiligen Wohnsituation eine Gebührenanpassung von insgesamt ca. 1,63 bis 2,17 Euro pro Kopf und Monat.

Text: Medieninformation Pressestelle Stadt Bamberg
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