Legale Facebookhetze gegen Bamberger Erzbischof Ludwig Schick

Legale Facebookhetze gegen Bamberger Erzbischof Ludwig Schick
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Wuppertaler Anwalt wird freigesprochen

Wo fängt Meinungsfreiheit an und wo verletzt sie die Würde einer Person? Die große Politik musste sich mit diesem Thema in der Vergangenheit immer wieder auseinandersetzen. Auch in Bamberg ist die Frage dieser Tage sehr aktuell: Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick erhielt in den vergangenen Jahren über das Internet immer wieder Beleidigungen und Morddrohungen. Nun kam es ob eines aktuellen Facebook-Postings am Amtsgericht Bamberg am Dienstag, 23. Januar, zum Prozess.

Bambergs Erzbischof Dr. Ludwig Schick vor dem Dom

Über das Internet hat Erzbischof Dr. Ludwig Schick im vergangenen Jahr immer wieder Beleidigungen und sogar Morddrohungen erhalten.

Den Strafbefehl, der gegen ihn erlassen wurde, wollte ein Anwalt aus Wuppertal nicht akzeptieren und ging deshalb in Berufung. Hass-Kommentare auf Facebook sind scheinbar an der Tagesordnung und deshalb normal. „Stell Dir vor, dieser Heini wird im Gottesdienst geköpft und niemand schaut hin“, hatte er gepostet. Die Anklagebehörde wertete das als Beleidigung. Mittlerweile ist aber ein Urteil gesprochen: Geschmacklos und unangemessen sei diese Aussage durchaus, dennoch sei die Grenze zur Strafbarkeit nicht überschritten. Der Angeklagte sagte, er sei zu Hass gar nicht in der Lage. Lediglich wollte er darauf hinweisen, dass aus seiner Sicht Schick seine Arbeit schlecht mache.

Hasskommentare, Morddrohungen, Freisprüche und die Rolle von Facebook

Der Prozess war bereits der zweite dieser Art. Drohungen gegen den Bamberger Erzbischof veröffentlichte schon im Herbst 2016 die AfD auf ihrer Facebook-Seite. Einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung, der zum Vollzug kam, gab es tatsächlich auch. Ein Facebook-Nutzer musste eine Geldstrafe von 4.000 Euro zahlen, weil er geschrieben hatte: „Dieses ganze Politiker- und Pfaffengesindel sind korrupte Verbrecher und gehören liquidiert“. Fragt sich allerdings, wo die Unterschiede in beiden Posts sind. Scheinbar ist es dann doch zu viel, wenn es gleich der ganzen Geistlichkeit an den Kragen geht. Oder sind es die Politiker, die hier den Ausschlag bilden? Ein Mann aber, konkret benannt und Zielscheibe für alle, zählt dann offensichtlich doch nicht so viel.

Unmutsäußerungen werden von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt

Hasserfüllte Kommentare bis hin zu Morddrohungen gegen Schick – legal ist eben, was als legal von oberster Instanz angesehen wird. Bei dem beschriebenen Kommentar handelt es sich ja lediglich um eine bloße Unmutsäußerung, so das Gericht, die von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt wird. Meinungsäußerung oder ‚nur‘ Unmut bekunden? Wo sind da die kleinen, feinen Unterschiede? Facebook brilliert einmal wieder mit unermesslichen Spielraum und schwammigen Grenzen, denen Richter nichts entgegenstellen. Ein Funke Hoffnung bleibt allerdings: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fotos: Pressestelle Erzbistum Bamberg