Asbestzementplatten dürfen nicht wiederverwendet werden

Geldstrafe droht bei weiterer Nutzung Bereits mehrfach wurde auf das Wiederverwendungsverbot von Welldachplatten (sog. „Eternitplatten“), hingewiesen. Das heißt, dass asbesthaltige Stoffe weder verkauft, verschenkt noch wiederverwendet werden dürfen. Das Wiederverwendungsverbot gilt auch im privaten Bereich. Auch das Ablagern auf dem eigenen oder fremden Grundstück ist verboten. Der Fachbereich „Staatliches Abfallrecht“ macht in diesem Zusammenhang ausdrücklich […]