Licht aus für mehr Artenvielfalt

Informationen zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes Die Stadt Bamberg weist darauf hin, dass nach Art. 11a des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ab sofort Eingriffe in die Fauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich vermieden werden müssen. Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich, müssen nun stets die Auswirkungen auf den Lebensbereich von Insekten, Kleinstlebewesen oder zum Beispiel Fledermäusen, […]