Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Bayreuth

Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Bayreuth
Nachrichten

Aufstellung der Vorschlagsliste durch die Stadt Bamberg für die Amtsperiode vom 01.04.2025 bis 31.03.2030

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Bayreuth werden vom Wahlausschuss, der beim Verwaltungsgericht Bayreuth bestellt ist, aus den Vorschlagslisten der kreisfreien Städte und Landkreise des Gerichtsbezirks Oberfranken gewählt. Ihre Aufgabe ist die Mitwirkung bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie ein Berufsrichter.

Das verantwortungsvolle Amt einer ehrenamtlichen Richterin/eines ehrenamtlichen Richters verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige und körperliche Eignung.

Im zweiten Halbjahr 2024 werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Amtszeit von 2025 bis 2030 gewählt. Die Stadt Bamberg hat hierbei ein Vorschlagsrecht einer Liste von insgesamt zwölf Frauen und Männern.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, welche
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
• in der Stadt Bamberg mit Hauptwohnsitz wohnen,
• am 01.04.2025 das 25. Lebensjahr vollendet haben werden und
• die nicht in Vermögensverfall (Insolvenz) geraten sind.

Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache sowie die Abgabe einer Erklärung zur Verfassungstreue.

Vom ehrenamtlichen Richteramt sind ausgeschlossen:
• Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
• Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
• Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Außerdem können nicht berufen werden:
• Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
• Richter,
• Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtliche tätig sind,
• Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
• Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger senden ihre Bewerbung für das Amt des ehrenamtlichen Richters schriftlich bis zum 16. September 2024 an das Ordnungsamt der Stadt Bamberg, Luitpoldstr. 51, 96052 Bamberg. Neben dem vollständigen Namen ist auch der Geburtsort, der Geburtstag, der ausgeübte Beruf und die Wohnanschrift sowie evtl. bisher wahrgenommene Ehrenämter anzugeben.

Weitere Informationen sowie ein Formblatt zur Abgabe der Verfassungstreueerklärung finden Sie unter https://www.stadt.bamberg.de/ehrenamtliche-richter. Für Fragen steht das Wahlamt unter der Rufnummer 0951/87-1290 zur Verfügung. Vorsorglich wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass erfahrungsgemäß längst nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden können.

Text: Medieninformation der Stadt Bamberg
Foto: Frank Märzke