Was gilt an Silvester und Neujahr?

Kontaktbeschränkungen – Verbot von Ansammlungen – Abbrennverbot von Silvesterfeuerwerk in der Altstadt Der gemeinsame Krisenstab von Stadt und Landkreis Bamberg befasste sich am Dienstag (28.12.) insbesondere mit den neuen Regelungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Spezielle Regelungen gelten dabei für Silvester und Neujahr. So sind zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar […]