Landkreis Bamberg sammelt auch im Sommer „gefährliche Abfälle“

Landkreis Bamberg sammelt auch im Sommer „gefährliche Abfälle“
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Die „Corona-Regeln“ müssen weiterhin beachtet werden.

Damit die Wartezeit zwischen der Frühjahrs- und Herbstsammlung nicht zu lange wird, lässt die Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg – wie bewährt – auch im Sommer 2021 in den größeren Städten und Gemeinden an den beiden kommenden Samstagen Sammelstellen für „gefährliche Abfälle“, die nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen, einrichten.

Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die bekannten Corona-Sicherheitsregeln eingehalten werden müssen.

Folgende Abfälle können abgegeben werden:

  • Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel z. B. Herbizide, Fungizide, Insektizide, Ratten- und Mäusegift
  • Lösemittelhaltige Abfälle z.B. Benzin, Lack, Nitroverdünner, Fleck- und Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, Spiritus, usw.
  • Energiesparlampen (jedoch keine Leuchtstoffröhren; diese bitte zum Wert-stoffhof!)
    Holzschutzmittel
  • Batterien aller Art, z. B. Autobatterien, Akkus, Knopfzellen
  • Chemikalien z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien aus dem Hob-bybereich (Fotochemie, Chemielaborkästen, usw.)
  • Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel z.B. Abfluss- u. WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbol, Autopflegemittel (Rostumwandler, Entfroster, usw.), nicht vollständig entleerte Spraydosen
  • Quecksilberhaltige Abfälle, z.B. alte Thermometer, quecksilberhaltige Schalter
  • Feuerlöscher
  • Behälter, Flaschen, Tuben, usw., mit den Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“ :

Nicht angenommen werden dagegen u. a. Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl), Ölfilter, asbesthaltige Abfälle, Altreifen und Druckgasflaschen.

Hinweise zur Sammlung „gefährlicher Abfälle“:

  • Wasserlösliche Wandfarben (Dispersionsfarben) enthalten keine gefährlichen Stoffe und gehören deshalb nicht zu den „gefährlichen Abfällen“. Eimer mit eingetrockneten Wandfarben oder leere Eimer sind daher von der Annahme ausgeschlossen. Sind Farben noch flüssig, können maximal drei Eimer abgegeben werden. „Pinselreine“ Kunststoffeimer können über den gelben Sack entsorgt oder am Wertstoffhof abgegeben werden, da es sich um eine Verkaufsverpackung handelt. Ein Auswaschen der Eimer ist nicht erforderlich! Sind noch flüssige Farbreste vorhanden, sollte man diese vollständig ein-trocknen lassen. Die getrockneten Farbstücke gehören in die Restmülltonne, Eimer wiederum in den gelben Sack / Wertstoffhof.
  • Nur „haushaltsübliche Mengen“! Fallen größere Mengen „gefährliche Abfälle“ an, beispielsweise aus Haushaltsauflösungen oder dem gewerblichen Bereich, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abfallberatung des Landkreises auf.
  • Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl) ist von der Annahme ausgeschlossen. Der Handel ist aufgrund des Altölgesetzes zur Rücknahme der ge-kauften Menge verpflichtet.
  • Altlacke/farben (lösemittelhaltig): Dosen und Behälter aus Metall mit vollständig eingetrockneten Farben und Lacken sind Restabfall, da das schädliche Lösungsmittel bereits verdampft ist. Eine Abgabe bei der Problemabfallsammlung ist nicht mehr notwendig. Restentleerte metallische Gebinde (z. B. Metalleimer für Dickschichtfarbe, Farbdosen, …) können als Schrott an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden.

Grundsätzlich sollten „gefährliche Abfälle“ in der Originalverpackung abgegeben werden, um die Eingruppierung zu erleichtern. Die maximale Gebindegröße beträgt 25 Liter. Größere Eimer oder Kanister sind, wie in anderen Landkreisen auch, von der Annahme ausgeschlossen.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter den Rufnummern 0951/85-706 bzw. 85-708 sehr gerne zur Verfügung.

Termine der Sammeltour im Sommer 2021

Samstag, 3. Juli 2021

Hallstadt (Parkplatz beim Sportheim des SVH) 8:30 – 10:00 Uhr
Breitengüßbach (Parkplatz am Tennisheim, Schulstraße) 10:15 – 11:45 Uhr
Scheßlitz (Parkplatz am „alten Bahnhof“) 12:15 – 13:45 Uhr
Memmelsdorf (gemeindlicher Bauhof, Bahnhofstraße) 14:00 – 15:30 Uhr

Samstag, 10. Juli 2021

Burgebrach (Parkplatz neben der Steigerwaldhalle) 8:30 – 10:00 Uhr
Stegaurach (gemeindlicher Bauhof, Hartlandener Straße) 10:30 – 12:00 Uhr
Hirschaid (Leimhüll 33, gemeindlicher Bauhof) 12:30 – 14:30 Uhr

Text und Foto: Pressestelle Landratsamt Bamberg