Schutz der Bewohner hat Vorrang

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Stadt Bamberg erlässt Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte in Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Ältere und kranke Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen sind durch das Corona-Virus besonders gefährdet und bedürfen demnach eines besonderen Schutzes. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Bamberg mit Wirkung zum 29. Oktober 2020, 0:00 Uhr eine Allgemeinverfügung mit folgenden Regelungen erlassen:

Jeder Bewohner einer Pflege- bzw. Tagespflegeeinrichtung darf Besuch von nur von einer Person täglich erhalten. Dies betrifft im Einzelnen folgende Einrichtungen:

  • vollstationäre Einrichtungen der Pflege
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden
  • teilstationäre Einrichtungen der Tagespflege
  • ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zwecke der außerklinischen Intensivpflege

Ausgenommen von dieser Besuchseinschränkung sind:

  • Besucher, die einer zwingend notwendigen Begleitperson bedürfen
  • therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche
  • Besuche durch Dienstleistungserbringer für nicht aufschiebbare Maßnahmen (z. B. medizinische Dienstleistungen)
  • Angehörigenbesuche bei Vorliegen eines dringenden Notfalls
  • medizinisch-therapeutisch indizierte Angehörigenkontakte
  • Begleitung Sterbender

Wichtig: Die Regelungen legen den erforderlichen Mindeststandard fest. Die genannten Einrichtungen können im Rahmen ihrer Schutz- und Hygienekonzepte auch strengere oder ergänzende Regelungen treffen.

Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Donnerstag, 29.10.2020, um 0:00 Uhr in Kraft und gilt bis 31.12.2020.

Text: Medieninformation Pressestelle Stadt Bamberg
Foto: Markus Raupach