Durch den hohen Radverkehrsanteil ist die Nachfrage an Radabstellplätzen im Stadtgebiet enorm gestiegen.
Aufgrund der konkurrierenden Flächenansprüche im öffentlichen Raum kann der steigende Bedarf über den Neubau von Radabstellanlagen alleine nicht gedeckt werden, betont Dagmar Spangenberg, Radverkehrsbeauftragte der Stadt Bamberg: „Bestehende Radabstellplätze müssen funktionstüchtig bleiben und dürfen nicht durch Schrottfahrräder blockiert werden.
Deshalb gilt es jetzt, die Abstellplätze noch konsequenter von Schrottfahrrädern zu befreien.“ So hat die Stadt Bamberg in den vergangenen Wochen bekannte Brennpunkte wie zum Beispiel das Pfahlplätzchen, die Radabstellanlage an der Schranne oder in der Wunderburg nach Schrottfahrrädern gesichtet.
Nicht mehr funktionstüchtige Fahrräder sind Schrott. Schrott, der im öffentlichen Raum nicht abgestellt oder entsorgt werden darf. Die Stadt Bamberg kontrolliert die Abstellanlagen regelmäßig, nun hat es im Herbst einen konzentrierten Einsatz gegeben. „Uns erscheint die Kombination aus Herbst und Semesterbeginn ein hervorragender Zeitpunkt“, so Spangenberg. Sind Schrottfahrräder gefunden worden, sind diese markiert und mit dem Hinweis versehen worden, sie bitte zu entfernen. Sollte dies nach Ablauf von vier Wochen nicht geschehen sein, werden die Fahrräder für den Eigentümer kostenpflichtig durch den Entsorgungs- und Baubetrieb (EBB) entfernt und zunächst untergestellt. Die Aufbewahrungsfrist liegt bei einem halben Jahr. Nicht abgeholte Fahrräder werden danach, je nach Zustand, entsorgt, geprüft oder weiter verkauft beziehungsweise bei der jährlichen Radversteigerung günstig an die Bevölkerung oder soziale Einrichtungen weitergegeben.