Ist Ausbau der St.-Getreu-Straße in Bamberg eine Ersterschließung?

Ist Ausbau der St.-Getreu-Straße in Bamberg eine Ersterschließung?
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Stadt Bamberg rechtfertigt ihre Pläne

Ein Abschnitt der St.-Getreu-Straße in Bamberg soll ausgebaut werden. Das kostet Geld, und zwar viel. Die Stadt plädiert, dass es sich bei dieser Maßnahme um das sogenannte Erschließungsbeitragrecht – das weiterhin kostenpflichtig besteht – handelt, obwohl im vergangenen Jahr die Straßenausbaugebühren abgeschafft wurden. Gegen diese Auflage wehren sich 20 Anwohner.

Kosten in Höhe von 90.000 Euro kommen nun auf die Anlieger zu. Kanal, Gehwege und Bushaltestellen sollen erneuert werden. Weil es in der Straße noch keinen Regenwasserkanal gibt, gilt der Ausbau als Ersterschließung. Die betroffenen Anwohner sind mit dieser erhöhten Kommunalabgabe jedoch nicht einverstanden. Tatsächlich war die Straße bereits in den 1950er-Jahren gebaut worden und wird seither genutzt.

Stadt Bamberg nimmt zu irreführender Schlussfolgerung im FT Stellung

Staatsministerin Melanie Huml appellierte nun an die Stadt, Bürger in Beschlüsse miteinzubeziehen, um zu einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Zwar haben sich die Anwohner vor der letzten Bausenatssitzung mit konkreten Änderungsvorschlägen an Oberbürgermeister Andreas Starke gewandt. Eine Bürgerinfoveranstaltung gab es jedoch erst einen Tag vor der Beschlussfassung, kritisiert Huml.

Nun stellt die Stadt Bamberg eine in diesem Zusammenhang im Fränkischen Tag, Ausgabe Bamberg (21.1.2019, Seite 13) irreführenden Schlussfolgerungen zur Ersterschließung der St.-Getreu-Straße richtig. Der Kernsatz des Artikels mit dem Titel „Huml: Stadt muss nicht kassieren“ heißt: „Gemeinden müssten nicht mit Beanstandungen rechnen, wenn sie die Erschließungsmaßnahmen nicht bis zum Auslaufen der Frist abschließen würden.“

Stadt Bamberg meint, sie gehe den richtigen Weg

Der zitierte Grundgedanke müsse aber in seinem Sinnzusammenhang gelesen werden, argumentiert OB Starke. „Frau Staatsministerin Melanie Huml greift nur einen Satz heraus, der nicht den vollständigen Inhalt wiedergibt“, so das Stadtoberhaupt. Der Gesetzesgeber gibt nämlich vor, dass eine Gemeinde, wenn sie nicht bis zum 31.03.2021 alle von der sogenannten „Fiktionsfrist“ betroffenen Erschließungsanlagen fertig herstellen und abrechnen kann, Prioritäten anhand objektiver und sachlicher Kriterien setzen muss. Genau das habe die Stadt getan. Die Kriterien, die dabei zum Tragen kommen, sind: die Eigentumssituation, die planungsrechtliche Situation, die Widmungssituation, der zeitliche Realisierungshorizont und die Verkehrsbedeutung. Die Aussage von Huml ziele eher auf niedrig einzustufende Prioritäten ab.

Harte Linie in puncto Gebühren

So sieht sich die Stadt Bamberg in der Pflicht, alles Mögliche zu versuchen, die Erschließungsbeiträge für ihre Altanlagen noch vor Ablauf Frist anzufordern und zu vereinnahmen. Auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband kommentiert die Prioritätenliste der Stadt folgendermaßen: „Die Stadt sollte im eigenen (finanziellen) Interesse zeitnah eine endgültige Herstellung aller beitragsfähigen Erschließungsanlagen anstreben und damit die Voraussetzungen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für diese Anlagen schaffen.“

Die betroffenen Straßenanlieger haben unterdessen eine Bürgerinitiative gegründet und wehren sich gegen die Meinung der Stadt.

Foto: GuideMedia