Das Bundesministerium der Finanzen hat den Kauf der ehemaligen US-Offizierssiedlung durch die Stadt Bamberg von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) offiziell genehmigt.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat dem Oberbürgermeister der Stadt Bamberg Andreas Starke, mit Schreiben vom 05. September 2018 mitgeteilt, dass der Ankauf der Offizierssiedlung genehmigt worden ist.
Vorausgegangen war eine positive Abstimmung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Oberbürgermeister Andreas Starke dankt ausdrücklich allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die sich für eine schnelle Behandlung des Kaufvertrages eingesetzt haben. Mit der Überweisung des vereinbarten Kaufpreises an die BImA ist die Stadt nun, gemeinsam mit der Stadtbau GmbH Bamberg, in der Lage, die 32 Doppelhaushälften sowie ein Einzelhaus zu sanieren und zu vermieten. Die Vermietung erfolgt durch die Stadtbau GmbH Bamberg. Starke: „Dies ist ein weitere Baustein unserer Strategie, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.“
Der Kaufvertrag zwischen Stadt und BImA wurde am 11. Mai 2018 notariell beurkundet. Aufgrund der Kaufpreishöhe musste der Kaufvertrag aber durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages genehmigt werden.
Bevor die Gebäude bezogen werden können, müssen neben der Sanierung der Gebäude selbst auch die Ver- und Entsorgungsleitungen für Strom, Gas, Wasser, Abwasser etc. umgelegt werden. Hintergrund ist, dass mit dem Verkauf an die Stadt Bamberg, auch die Versorgung der Offizierssiedlung nicht mehr über das ehemalige US-Gelände erfolgen darf, sondern die Ver- und Entsorgungsleitungen direkt an das öffentliche Netz angeschlossen werden müssen. Diese so genannte Autarkstellung wird durch die BImA für alle verkauften Liegenschaften vorgegeben. Für einen besseren Schutz vor Verkehrslärm ist auch der Neubau einer Lärmschutzwand an der Pödeldorfer Straße vorgesehen.
Parallel zum Erwerb der Fläche und den erforderlichen Sanierungsarbeiten führt die Stadt Bamberg ein Bebauungsplanverfahren für den Bereich der ehemaligen Offizierssiedlung durch, um die künftige zivile Nutzung des Geländes auch rechtlich zu sichern.