Neuer Mietspiegel ab 1. Januar 2018

Neuer Mietspiegel ab 1. Januar 2018
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Ortsübliche Vergleichsmieten in Bamberg unter www.stadt.bamberg.de zum Download

Am 29. November 2017 hat der Stadtrat den neuen Qualifizierten Mietspiegel 2018 beschlossen. Er tritt zum 1. Januar in Kraft und ist bereits jetzt auf der städtischen Homepage unter www.stadt.bamberg.de abrufbar.

Beim Mietspiegel handelt es sich um eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Mit seiner Hilfe kann man also ermitteln, wie hoch in der Stadt Bamberg üblicherweise die Miete für eine Wohnung mit bestimmten Merkmalen ist.

Grundlage bildete eine repräsentative Befragung von zufällig ausgewählten Haushalten sowie eine Vermieterbefragung. Diese wurden hinsichtlich der jeweiligen Mietverhältnisse interviewt. Dabei stand die Miethöhe sowie Ausstattung und Lage der Wohnungen im Mittelpunkt. Erstellt wurde der Mietspiegel von der Firma ALP aus Hamburg im Auftrag der Stadt Bamberg.

Wie liest man den Mietspiegel?

Der Mietspiegel umfasst Wohnungen in vier Größenkategorien und sechs Baualtersklassen. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete ist die jeweilige Wohnung nach diesen Merkmalen in das entsprechende Feld des Mietspiegels einzuordnen.

Beispiel:

Es handelt sich um eine Wohnung aus dem Baujahr 1974 mit 85 Quadratmetern Fläche:

Die ortsübliche Miete beträgt im Mittelwert 6,05 € pro Quadratmeter (3.Spalte, 3. Zeile der Tabelle). Die ortsübliche Miete beträgt also 6,05 €/m² x 85 m² = 514,25 €).

Die unter dem Mittelwert (im Beispiel 6,05 €/m²) angegebene Preisspanne von 5,14 – 7,24 €/m² drückt Qualitätsmerkmale der Wohnungen aus (z.B. Lage der Wohnung, Art des Gebäudes). Als Orientierungshilfe zur Einschätzung der Preisspanne gibt es ein Punktesystem.

Wichtig: Als Miete wird nur die Nettokaltmiete angegeben. Dies ist die Miete für den reinen Wohnraum ohne Heizungs- und Nebenkosten.

Hauptanwendungsfeld für den Mietspiegel ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in dem die Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete unter Berücksichtigung von vorgegebenen Regelungen verlangen können. Mietspiegel können daneben auch beim Neuabschluss von Mietverträgen eine Orientierungshilfe darstellen.

In zwei Jahren wird der Bamberger Mietspiegel aufgrund des Preisindexes fortgeschrieben und nach vier Jahren, also 2022, neu aufgestellt. Ab Januar 2018 werden auch eine Online-Berechnung der Vergleichsmiete sowie die Dokumentation zum Mietspiegel auf der städtischen Homepage zur Verfügung stehen.

Ansprechpartner

Stadt Bamberg:
Herr Dr. Thomas Goller
Strategische Entwicklung und Konversionsmanagement
Telefon: 0951 / 87-1044
Fax: 0951 / 87-1055
E-Mail: thomas.goller@stadt.bamberg.de
Zimmer 208 Rathaus Maximiliansplatz | Maximiliansplatz 3 | 96047 Bamberg

Mieterverein Bamberg e.V.:
Telefon: 0951/ 202 555
Fax: 0951/302 903 63
E-Mail: mieterverein@mieterverein-bamberg.de
Geschäftsstelle Friedrichstraße 7, III. OG. | 96047 Bamberg

Haus & Grund Bamberg e.V.:
Telefon: 0951 / 26112
Fax: 0951 / 23654
E-Mail: hug-bamberg@t-online.de
Geschäftsstelle Kleberstraße 24 c | 96047 Bamberg

Text: Pressestelle der Stadt Bamberg.